Die alleinige Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt, und bietet keine Garantie, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich vorliegen.
Nur der "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" unterzieht sich vor seiner Bestellung einer anspruchsvollen Prüfung hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und besonderen Sachkunde.
Es erhalten also nur Fachleute mit besonderer Qualifikation die öffentliche Bestellung. Deshalb sind Gerichte und Staatsanwaltschaften angewiesen, vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen.
Die persönlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung sind:
von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-/Schreinerhandwerk
Schlossstraße 112
70176 Stuttgart